Das deutsche Waffenrecht und die Jagd

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Das deutsche Waffenrecht und die Jagd

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Das deutsche Waffenrecht – eine ewige Baustelle. Und, wie das in Deutschland so ist, auch jeder Modeströmung, jedem Hype ausgeliefert. Mit deutscher Gründlichkeit eben. Der heutige Normalbürger (denn das war nicht immer so!) assoziiert mit dem Begriff „Waffen“ zunächst einmal Krieg und Gewalt, die Negativ- Begriffe überhaupt; was könnte es Schlimmeres geben? Dann folgen, in gefühlt dieser Reihenfolge, Polizei, Verbrecher, Mord, Totschlag, Jagd, Sportschützen, Schützenvereine.

Das Verhältnis des modernen Menschen zu Waffen jedenfalls ist zwiespältig. Zum einen üben sie unzweifelhaft eine seltsame Faszination aus, die ich für angeboren halte, auf Männer meiner Meinung nach deutlich mehr als auf Frauen. Ich will hier nicht nach den Gründen dafür tauchen, überlassen wir das den Psychoanalytikern; uns reicht es, wenn wir´s wissen. Man ist auch stolz darauf, dass deutsche Schießsportler in internationalen Wettbewerben in allen Disziplinen ganz vorn mitschießen. Unsere Nachbarn sehen das wohl ebenso. Vor allem bei Jagden in Osteuropa, in Russland habe ich die Erfahrung gemacht, dass man als deutscher Jäger automatisch für einen Kunstschützen gehalten wird. Und dass ein Deutscher mit seiner deutschen Qualitätswaffe gar vorbeischießen könnte, wird für nahezu unmöglich gehalten.

Auf der anderen Seite: Menschen, die Waffen führen (dürfen), werden in Deutschland grundsätzlich misstrauisch beäugt, mit Ausnahme von Polizei und Bundeswehr vielleicht. Man scheint es in weiten Teilen der Bevölkerung für eine Tatsache zu halten, dass der Besitz von Waffen als zumindest mittelbare Folge Gewaltexzesse nach sich zieht. Kinder in Schützenvereinen – ein Sakrileg in diesen Kreisen. Ja es reicht sogar schon, dass sie sich virtuell mit den Dingern beschäftigen (die so genannten „Ballerspiele“) oder sie nur anschauen, um sicher sein zu können, dass man ein kleines Monster heranzieht.

Auch das war nicht immer so. Als Kinder spielten wir Indianer, mit Flitzebogen, mit Bakelit- Spielzeugwaffen und Gummidolchen, und wir meuchelten uns dabei mit ausgesuchter Grausamkeit dahin – unsere Mütter sahen strickend und plaudernd dabei zu. Niemand von uns, nebenbei bemerkt, ist im späteren Leben je straffällig, geschweige denn durch körperliche Gewalt auffällig geworden. Wir (ich bin Jahrgang 1951) gingen als 12- Jährige mit voller Billigung unserer Eltern in den Schützenverein, schossen neben Luftgewehr ab dem 14. Lebensjahr Kleinkaliber (.22 lfb). Wir nahmen an Wettkämpfen teil, nahmen die Waffen auch mit nach Hause. Niemals ist jemals irgendetwas passiert, und hysterische Helikopter- Eltern waren damals noch völlig unbekannt. Langwaffen waren für Erwachsene frei erwerblich; ich erinnere mich, dass ich für 50,00 DM eine einschüssige Kleinkaliberbüchse gekauft habe; als Altersnachweis wurde mein Führerschein Klasse 3 akzeptiert. Und es waren keine Wildwest- Verhältnisse damals, im ganzen Gegenteil.

Erste Anzeichen

Irgendwann drehte sich das Bild, und zwar nach meiner Rückschau tatsächlich ab Ende der 1960-er- Jahre mit dem damaligen Aufkommen der organisierten Bürgerbewegungen. Es bildete sich die Friedensbewegung (make love, not war), die Naturschutzbewegung. Die Grenzen waren fließend, die Aktivisten kamen fast vollständig aus dem Bildungsbürgertum bzw. deren Nachwuchs. Die Friedensbewegung wurde nach und nach vom Naturschutz absorbiert und gab ihr Eigenleben auf, existierte aber wirksam sozusagen als Hintergrundrauschen weiter.

In dem Maße, in dem diese Bewegungen langsam an Einfluss gewannen, wuchs ihr Selbstbewusstsein, parallel dazu auch die Tendenz ihrer Anhänger, ihre Wertvorstellungen zunehmend aggressiv nach außen zu tragen, generell verbunden mit dem Gestus der eigenen moralisch- ethischen Überlegenheit. Man machte scharf gegen Krieg und Gewalt im Allgemeinen – was ja grundsätzlich begrüßenswert ist, aber eben nicht als Einbahnstraße gesehen werden kann. Die Älteren haben noch die Hasstiraden in Erinnerung, die Helmut Schmidt damals mit seiner Pershing- Nachrüstung hervorrief. Waffen jedweder Art, eigentlich nur ein Klumpen toter Materie, wurden seltsam folgerichtig ein Symbol für Hass und Gewalt in der Welt, und nicht nur das: In diesem Weltbild führen die Dinger sozusagen ein beseeltes Eigenleben, das des personifizierten Gewaltpotentials und potentieller Mordlust nämlich,  mit augenblicklichem Überspringen dieser bösartigen Eigenschaften auf den Träger von Waffen, sobald direkter körperlicher Kontakt stattfindet.

Damit gerieten natürlich alle gesellschaftlichen Gruppierungen, die mit Waffen umgingen, ins Visier: Folklorevereine wie die der bayrischen Gebirgsschützen, Schützenvereine, Sportschützen und, natürlich, auch Jäger. Militant Friedensbewegte forderten sogar die sofortige Entwaffnung der Bundeswehr und Polizei, im vollen Vertrauen darauf, dass die Sowjets ja dann, mitten im damaligen im Kalten Krieg, freiwillig nachziehen würden, die Kriminellen im Mikrokosmos auch.

Nach einiger Zeit verloren diese Militanten an Boden, ein gewisser Realismus setzte sich durch in der Szene. Als politisches Forum der Bewegung etablierten sich die Grünen in den Parlamenten. Noch heute ist nahezu jeder Grüne auch Mitglied in zumindest einem der aus dieser Bewegung entstandenen Verbände wie etwa NABU und BUND. Gleichwohl ist der unterschwellige Gestus der Gewalt- und Waffenfreiheit bzw. die unbedingte Gleichsetzung beider Begriffe (Waffen = Gewalt) nach wie vor und unbedingt wirksam. Das in Verbindung mit der tiefen Überzeugung, dass man alles per Gesetz regulieren könne, hat den Grünen sehr schnell den Nimbus der Verbotspartei eingebracht; lange schon vor der unsäglichen „Veggie-Day“- Diskussion drückte es der Satiriker und Essayist Wiglaf Droste mit dem Bonmot aus: „“Richtig glücklich ist ein Grüner erst, wenn er anderen etwas verbieten kann“. Und als Motiv der beklagten Verbotsorgie unterstellte man dann von anderer Seite, fast noch bissiger: „Was ich nicht kann, nicht will, nicht brauch´, verbiet´ ich ander´n einfach auch.“ Was man ja auch als Unterstellung von unterschwelligem Neid als eigentlichen Antrieb werten kann.

Die Treibjagd beginnt

Zunächst konzentrierten sich die Aktivitäten ausschließlich auf den Schutz von Umwelt und Natur, und es gab ja auch einiges zu tun: Verdreckte Gewässer, verdreckte Luft, Vergeudung von Ressourcen, das alles war Tatsache. Der Grund: Noch in den 50-er Jahren hatte der sichere Arbeitsplatz absolute Priorität in allen Köpfen, niemand wäre auf den Gedanken gekommen, eine Industrie- Ansiedlung zu verhindern, weil einige Hektar Ackerboden versiegelt wurden, weil man vermutete, dass sich irgendwo ein Feldhamster herumtrieb. Niemandem wäre eingefallen, ein teures Klärwerk zu bauen und wegen der damit entstehenden Kosten seine Absatzchancen am Weltmarkt zu verschlechtern. Das wäre für uns, ich stamme aus dem Ruhrgebiet und aus einer alten Bergmannsfamilie, undenkbar gewesen.

Aber mit dem steigenden Wohlstand geriet der Naturschutz auf den Schirm, und zwar zunächst beim gutsituierten Mittelstand, bei Beamten, Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Arbeiter und Industriegewerkschaften waren noch in den 60-er Jahren die erbittertsten Gegner der Naturschutzbewegung, aus schlichter Angst um ihre Arbeitsplätze. Spätestens mit der Krise der Schwerindustrie und parallel zum Aufstieg des Mittelstandes und der Naturschutzbewegung allerdings verloren sie rapide an Einfluss.

Schnell wurde den sich formierenden Umwelt- und Naturschutzverbänden auch klar, dass man nur mit Hilfe des städtischen Wählers reüssieren konnte, denn erstens trat in den Ballungsräumen die Umweltzerstörung besonders heftig zutage, und zweitens gab es bereits damals weit mehr Städter als Landbevölkerung. Vor allem aber war die Stadtbevölkerung leichter manipulierbar, weil eben viel naturferner als die Ländler. Es setzte eine beispiellose Infantilisierungs- Kampagne ein, die Verdisneysierung der Natur, wie ich das nenne: Der Mensch als Symbol des Bösen, des Zerstörerischen auf der einen Seite. Die sprechende, edel gesinnte, allweise oder schlicht süße, tiefsinnig philosophierende Tierwelt auf der anderen Seite. Der Tod wurde strikt ausgeblendet, denn Mutter Natur regelt alles völlig gewaltfrei und zum gemeinsamen Segen aller. Das alles wurde in pastellfarbenen Tönen gemalt und an die Wände gehängt, bei strikter Verwendung des Kindchen- Schemas.

Mit diesem Weltbild vertrug sich nun die Wirklichkeit nicht, und schon mal gar nicht die Jagd. Jäger töten. Jäger jagen zwar nicht, um zu töten, aber sie töten, um gejagt zu haben, wie Ortega y Gasset das in seinen „Meditationen über die Jagd“ formulierte. Und alle tierischen Mitjäger empfinden diese Lust an der Tätigkeit „Jagd“ auch. Wie anders sollte man das Verhalten der gerade satt gefütterten Katze erklären, die nichts Eiligeres zu tun hat, als sich draußen vor ein Mauseloch zu setzen und in völliger Versunkenheit stundenlang auf die arme Maus zu lauern? Mit Hunger bestimmt nicht. Aber das Disney- Weltbild musste konsequent bedient werden. Und damit begann die direkte Konfrontation mit der Jagd.

Das Waffenrecht als Verbotsinstrument

Es ging also zunächst gar nicht um Waffen, es ging um die Jagd, um die Erhaltung eines lukrativen Geschäftsmodells, um Einfluss und Macht, die alleinige Deutungshoheit über Umwelt und Natur. Nun ist die Jagd bis heute in mehr als 80 % der bundesdeutschen Köpfe grundsätzlich positiv besetzt, Umfragen belegen das immer wieder. Also verbot sich eine totale Konfrontation mit der Jagd, das hätte Stimmen gekostet, auf die die Grünen und ihre Basis- Verbände als damalige ewige 5 % – Partei dringend angewiesen waren. Auf der anderen Seite mussten unbequeme Konkurrenten ausgeschaltet werden, denn auch die Jäger beanspruchen für sich, mit vollem Recht, ihre Eigenschaft als Naturschützer. Die mittlerweile aufgerissenen Gräben aber waren nicht mehr zuzuschütten.

Hier begann dann das Spiel mit dem Waffengesetz, und das erwies sich als geradezu ideales Instrument – bediente es doch, neben dem Ziel der alleinigen Verfügungsgewalt über Umwelt und Natur in Deutschland, auch die noch vorhandenen friedenspolitischen Instinkte der Szene. Und es erwies sich als besonders wirkungsvolles Störmittel: Jeder Vorfall, jeder Todesfall durch Waffen wurde auf Druck vor allem der Grünen, dann auch der Linken zum Anlass genommen, das Waffenrecht für legale Waffenbesitzer und damit eben auch für Jäger zu verkomplizieren, meist mit den hanebüchensten Begründungen, immer aber mit massiven Auswirkungen auf die jagdliche Praxis. Ohne jede Auswirkung auf die damit angeblich angestrebte Erhöhung der öffentlichen Sicherheit natürlich, das liegt auf der Hand, denn das wirkliche Problem, die illegalen Waffenbesitzer, erreicht man mit keinem noch so drakonischen und komplizierten Gesetz. 1)

Dass die mit legalen Waffen begangenen Straftaten lediglich im Promillebereich liegen, darunter so gut wie keine aus Jägerbeständen, wurde und wird dezent unerwähnt gelassen. Es gibt etliche Beispiele in all den Jahren, dass Polizisten mit ihren Dienstwaffen straffällig wurden, bis hin zum Mord. Es wäre wohl vollständiger Irrsinn, wegen einiger weniger Ausnahmen unsere gesamte Polizei zu entwaffnen zu wollen – bei den Sportschützen aber wird´s ernsthaft versucht, und die Jäger werden gleich mit kujoniert. Natürlich, ich höre es schon, die monströsen Amokläufe von Erfurt, von Winnenden. So tragisch und unendlich traurig diese Tragödien auch waren – sie hatten ihre Ursache mit Sicherheit nicht im bestehenden Waffenrecht, sondern im jahrelangen Vorbeisehen an tatsächlicher oder vermeintlicher Zurücksetzung und Verletzung des Egos ernsthaft gestörter, narzisstischer junger Männer, und zwar von ihrem gesamten sozialen Umfeld, Familie und Schule eingeschlossen: Sie bzw. ihre Probleme wurden nicht beachtet (Eltern), sie waren ausgestoßen und wurden gemobbt (Schule), eine Tatsache, die in der darauffolgenden Schockdebatte vollständig ausgeblendet wurde; um Himmels Willen den Opfern keine Mitverantwortung zuweisen, das könnte „gerechte“ Empörung auslösen. Wie dem auch sei: Solche Vorfälle, also viele Tote anlässlich nur eines Schadensereignisses wie eines Amoklaufs, eines Flugzeugabsturzes 2) lassen sich geradezu perfekt für das Ziel instrumentalisieren, große Emotionen in jede gewünschte Richtung zu lenken – und gleichzeitig gesunden Menschenverstand und Realismus komplett in den Hintergrund zu schieben.

Auswirkungen auf die Jagd

Ich kann mich noch gut an meine ersten Jagdjahre im Sauerland erinnern. Nach der Gesellschaftsjagd hingen 20, 30 Drillinge und Flinten an den Kleiderhaken in der Gaststätte, bei vollem Publikumsverkehr. Niemand nahm Anstoß daran, niemals passierte auch nur irgendetwas. Man fuhr mit der unterladenen Waffe auf dem Rücksitz oder über der Schulter ins Revier. Wurde es nötig, eine Waffe zum Büchsenmacher zu bringen, brachte nicht selten die Ehefrau sie hin. Nach der damaligen gesetzlichen Definition transportierte sie sie, sie führte sie nicht, und damals setzte der Gesetzgeber anscheinend noch so viel Vertrauen in den mündigen Bürger, dass niemand daran Anstoß nahm. Es gab auch keinerlei Zwischenfälle und Beanstandungen, in all den vielen Jahren nicht.

Heute aber „führt“ jemand eine Waffe schon, wenn er die tatsächliche Verfügungsgewalt über sie hat, ganz egal, ob sie funktionstüchtig ist, geladen ist oder ob überhaupt Munition in erreichbarer Nähe ist. Auch wenn er damit Nägel in die Wand schlägt. Da nur ein „Berechtigter“ im Sinne des Waffengesetzes eine Waffe führen darf, macht sich ein Nichtjäger also strafbar, praktischerweise der berechtigte Waffenbesitzer gleich mit: So etwas führt bei ihm automatisch zur Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts, damit zur Aberkennung der Berechtigung zur Führung von Jagdwaffen für mindestens fünf Jahre und automatisch zur Entziehung des Jagdscheins. Verhältnismäßigkeit kann ich das nicht nennen.

Waffen dürfen, das unterstütze ich und habe es von Anfang an so gehalten, schon allein wegen des oft erheblichen Werts, nur noch in zertifizierten Waffenschränken aufbewahrt werden. Aber es darf niemand anderem der Zugang dazu ermöglicht werden, und dabei reicht es schon, dass z. B. die Ehefrau weiß, wo der Schlüssel aufbewahrt ist. In einem Land, in dem die Ehe, auch ein gegenseitiges Treue- und Vertrauensbündnis, unter grundgesetzlichem Schutz steht, wird also verlangt, der eigenen Frau, dem eigenen Mann zunächst einmal grundsätzlich das Allerschlimmste zu unterstellen, bis hin zu eventuell geplantem Mord.

Transport oder Führen einer Waffe

Welche Stilblüten die Sache hervorbringt, zeigt sich in den weiteren Ausführungsbestimmungen. Fahre ich z. B. mit einer Waffe zum nächsten Schießstand, hat sie nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behälter transportiert zu werden. Es ist ausdrücklich erlaubt, dazu die üblichen schaumstoffgepolsterten Weichplastik- Etuis zu benutzen. Aber der Reißverschluss, mit dem die Dinger geschlossen werden, muss mit einem Vorhängeschloss verschlossen sein. Das nötigt einem schon Respekt ab: Jeder Dieb, der die Waffe stehlen will, braucht nichts anderes als ein einfaches Teppichmesser und ca. 30 Sekunden Zeit, um mit dem Problem fertig zu werden. Wenn er nicht ein cleverer Dieb ist und gleich die Waffe im Futteral mitnimmt. Das ist auch viel praktischer, denn damit fällt der Transport der gestohlenen Waffe nicht so auf.

In dieses Bild passt ein Vorfall aus Franken im vergangenen Jahr: Ein Jäger hatte nach der Gesellschaftsjagd einige Gläser Bier getrunken. Ein befreundeter Treiber, der nichts getrunken hatte, fuhr ihn nach Hause. Seine ungeladene Waffe legte der Jäger im Futteral auf den Rücksitz. Unterwegs wurde der Fahrer kontrolliert. Die Beamten bemerkten die Waffe auf dem Rücksitz und den schlafenden Jäger auf dem Beifahrersitz. Die Frage, ob das seine Waffe sei, verneinte der Fahrer und erklärte, nur Treiber zu sein und keinen Jagdschein zu besitzen. Die Folge: Feststellung der Unzuverlässigkeit des Jägers, Entzug des Jagdscheins. Denn der (nicht berechtigte) Treiber hätte ja die Situation ausnutzen und z. B. mit der Waffe eine Tankstelle überfallen können, während der Jäger schlief.

Bleifrei- Debatte

Dann die Debatte über bleifreie Jagdgeschosse, wir erinnern uns, der so hingebungsvoll drapierte tote Seeadler. Ein Mann im weißen Kittel raunt dazu mit düster-schwerer, betroffener Miene ahnungsvoll in die Kamera: „Bleivergiftung über Aufnahme von Geschossresten in aufgenommenem Aufbruch“ (die Innereien von erlegten Tieren, die im Revier gelassen werden). Nun ist es so, dass das Blei in Jagdgeschossen zunächst einmal fest verlötet ist mit dem Tombak- oder Messingmantel des Geschosses. Geschoss- Restgewichte von 90 % und mehr sind also die Regel. Dennoch können sich im Aufbruch natürlich Bleisplitter befinden. Allerdings, das haben wir im Chemie- Unterricht bereits in der Quinta gelernt, reagiert Blei nicht im Mindesten mit Salzsäure. Und die einzige Säure im Magen von Wirbeltieren ist nun mal Salzsäure, beim Menschen, je nach augenblicklichem Ernährungszustand, in Konzentrationen zwischen 2 und 5 %, bei Seeadlern, nehme ich an, etwas höher; Seeadler nehmen gern Aas auf. Nur: Es ist aber auch bei ihnen Salz- und keine Fluss- oder Phosphorsäure im Magensaft, festes Blei kann also nicht gelöst werden.

Was aber von jedem Organismus aufgenommen wird, sind organische Bleiverbindungen. Zum Beispiel Tetra- Ethyl- Blei, der Stoff, der jahrzehntelang in Hunderttausenden von Tonnen als Antiklopfmittel dem Benzin beigemischt wurde und in hohen Konzentrationen in die Umwelt geblasen wurde. Diese Verbindung ist in Mengen überall in der „Natur“ vorhanden, sie steckt in den Böden, in Gewässern – und „verdichtet“ sich mit jeder weiteren Hierarchie in der Nahrungskette, die sie durchläuft; die ersten Konsumenten sind natürlich Pflanzen. Das ist übrigens auch der Grund dafür, dass gerade Vegetarier und Veganer grundsätzlich höhere Bleikonzentrationen im Körper vorzuweisen haben als Normalernährer.

Seeadler aber stehen nun mal an der Spitze der Nahrungspyramide – und reichern das Zeug im Organismus an. Nur: Die Dosis macht das Gift, wie schon Paracelsus lehrte. Und, nebenbei bemerkt, bei den heutigen Nachweismöglichkeiten in molekularen Größenordnungen lässt sich buchstäblich überall alles nachweisen. Was noch vor kurzem als absolut unbelastet galt, kann sich durch eine neue Analyse- Methode in Verbindung mit völlig willkürlich festgesetzten neuen Grenzwerten von heute auf morgen in die berühmte „tickende Zeitbombe“ verwandeln. Was tausendfach auch schon so der Fall war. Jeder Fuchs, jede Sau, jeder Wolf ist also bleibelastet, wie wir alle. Nur ist ein toter Fuchs natürlich bei Weitem nicht so öffentlichkeitswirksam wie ein toter Seeadler. Aber nur der Seeadler wird untersucht. Füchse haben eben keine Lobby. Und über die absolute Bleibelastung übrigens haben sich die Alarmisten bis heute ausgeschwiegen. Aus gutem Grund. 3)

Truppenübungsplätze

Wie weit hier die organisierte Tollerei geht, sieht man, ein anderes Beispiel, auch auf unseren Truppenübungsplätzen. Hier wird bekanntlich auch mit scharfer Munition (Artillerie, Panzergranaten etc.) der Ernstfall geprobt. Dennoch sind diese Truppenübungsplätze ein Wildparadies. Das hängt u. a. auch damit zusammen, dass die Landschaft hier nicht künstlich in einem als „schön“ erkannten Zustand konserviert wird; hier schlagen Granaten tiefe Löcher in die Böden, metertiefe Gräben werden von Panzerketten gepflügt, kurz, alles evolutioniert ungestört vor sich hin. Die Natur kommt damit bestens klar, ihr ist es völlig egal, wer Veränderungen herbeiführt, Hauptsache, es passiert etwas; Natur hasst Stillstand. Und sie ist offensichtlich tief dankbar dafür, denn es grünt und blüht allerwegen. Aber auch das Wild nimmt Radau und Risiko und regelmäßige Todesfälle in Kauf – und bleibt freiwillig da.

Was aber in die Landschaft gepumpt wird, und zwar bei jeder Übung in Größenordnungen von Zentnern, ist – Blei! (Von abgereichertem Uran in manchen Panzergranaten sprechen wir lieber gar nicht!) Um dem Irrsinn aber jetzt die Krone aufzusetzen – bei den regelmäßigen Herbstjagden ist den Jägern bei Strafe untersagt, ihre vielleicht 50 Gramm bleihaltige Munition zu verschießen. Aus Gründen des Umweltschutzes. Sancta simplicitas.

So weit, so gut

So weit, so gut. Jetzt fragt man sich, warum überhaupt die Debatte bleihaltig – bleifrei? Es gibt doch z. B. schon Geschosse aus reinem Kupfer, nehmen wir die. Dazu aber ist einiges zu sagen:

  • Jäger sind gesetzlich (und moralisch) verpflichtet, Wild so schnell und so sicher wie nur irgend möglich zu töten. Und da haben bleihaltige Geschosse, die nebenbei bemerkt teurer sind als Kupfergeschosse, zumindest die guten, den Kupfergeschossen einiges voraus, wie Praxisversuchsreihen gezeigt haben. Das liegt zum einen an der besseren Verformbarkeit im Zielmedium, im Wildkörper. Das Geschoss ist im Aufbau elastischer, verformbarer, es pilzt auf und gibt damit deutlich mehr Energie im Wildkörper ab.
  • Kupfergeschosse sind im Abprallverhalten, z. B. beim Auftreffen auf harten Gegenständen wie Steinen, weit unberechenbarer und gefährlicher als bleihaltige Geschosse. Das liegt ganz einfach an der größeren Härte und Sprödigkeit.
  • Blei ist spezifisch deutlich schwerer als Kupfer. Und damit ist die Impulserhaltung (und damit Tötungswirkung) zumindest auf mittlere bis größere Entfernung deutlich größer als bei Kupfergeschossen. Das ist schlicht und einfach ein physikalisches Gesetz.
  • Last but not least: Kupfer ist, in größeren Konzentrationen aufgenommen, mindestens genauso toxisch wie Blei.

Bleibt die Frage: Warum dieses unsinnige Festhalten am Bleiverbot um jeden Preis? Die Antwort ist, ganz banal: Weil´s dem Jäger das Leben schwer macht – und teuer. Denn es geht nicht um die Umwelt, und wie lächerlich dünn ihre Argumentation ist, war den Herrschaften schon klar, als sie die Debatte anstießen. Aber man vertraute auf die Erkenntnisse des Gustave LeBon, den bekannten Begründer der Massenpsychologie. 4)

Es geht darum, die Jagd, die Jäger zu treffen, im Woike´schen Sinn (siehe dazu weiter unten, „Vollständige Entwaffnung“).

Ich habe an anderer Stelle schon einmal aufgezählt, was Jäger unentgeltlich Jahr für Jahr für den Staat und damit den Steuerzahler an Leistungen erbringen – man kommt, ohne sich groß anstrengen zu müssen, auf Größenordnungen von 7 bis 10 Milliarden Euro per anno. Aus bereits versteuertem Einkommen, nebenbei bemerkt. Das ist im Übrigen von allen Umweltverbänden und den Grünen bisher unwidersprochen, deswegen wird auch jede Debatte um diesen Punkt peinlichst vermieden; man sähe ganz, wirklich ganz schlecht aus. Nun gilt aber trotzdem die Politik der Nadelstiche, und es ergibt sich damit ein weiterer teurer Stich. Teuer für die Jäger wohlgemerkt, denn jeder Weidmann ist mit dieser Verordnung gezwungen, seine Büchsen auf die neue Munition einzuschießen. So ein Einschießen auf dem Schießstand erfordert üblicherweise zwischen 10 und 15 Schuss pro Waffe. Wenn man weiß, dass Büchsenmunition heute pro Stück zwischen 3,00 und 5,00 € kostet, ahnt man, was allein das Einschießen bei sagen wir drei Waffen den Jäger kostet. Nicht gerechnet dabei der Verlust der ja nun „illegalen“ Altmunition.

Sinnigerweise hat man gleichzeitig dafür gesorgt, dass die allermeisten Schießstände in Deutschland eben aufgrund des unberechenbaren Abprallverhaltens von Kupfergeschossen für das Schießen mit bleifreier Munition gar nicht zugelassen sind. Dass das so bleibt, dafür sorgen schon die maßgeblich von den Grünen verschärften „Sicherheitsverordnungen“. (Siehe dazu weiter unten, Schützenwesen) Damit stehen viele Jäger bei dem fälligen „Umschießen“, wie wir das nennen, im Regen bzw. haben nicht selten Wege von 200 km und mehr bis zu einem zertifizierten Schießstand.

Führen einer Waffe, Restalkohol

Es geht aber noch weiter. Nach neuester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt für jeden, der eine Waffe führt, die Null – Promille- Grenze. 5)  Nun ist es – unbestritten – so, dass Waffengebrauch und zumindest übermäßiger Alkoholgenuss sich nicht vertragen. Alle Jäger, die ich kenne, halten sich auch daran, im ureigenen Interesse – Bier erst nach der Jagd. Aus Sicherheitsgründen sowieso, aber auch, weil das Zeug zur Unzeit müde macht, und das ist einfach unpraktisch. Aber die Null – Promille- Grenze ist m. E. wieder einer der Auswüchse, die eigentlich nur aus vorauseilendem Eifer und richterlicher Anbiederung an den Zeitgeist geboren werden; es ist schlicht weltfremd. Denn nimmt man dieses Urteil ernst, und das muss man ja, denn es ist in der Welt, gilt auch z. B. für Bundeswehr- Angehörige und für Polizisten ein absolutes Alkoholverbot.

Das heißt, nach jeder Familienfeier, nach jedem Kegelausflug, bei dem mal mehr getrunken wird als das Bier gegen den unmittelbaren Durst, das Glas Wein zum geschmacklichen Genuss, ist der Betreffende am nächsten Tag dienstuntauglich, denn von 0 Promille kann bei z. B. 10 Glas Bier am Abend vorher am nächsten Morgen keine Rede sein. Damit ist der Beamte, tritt er dennoch seinen Dienst an, unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes. Ihm muss also die Befugnis, eine Waffe zu führen, für die nächsten 5 Jahre entzogen werden. Das führt meines Erachtens dazu, dass solche Beamte auch entlassen werden müssen. Tritt er auf der anderen Seite seinen Dienst nicht an, wie geboten wäre, wäre er unzuverlässig im Sinne des Beamten- oder Dienstrechts. Man hat´s schon so nicht leicht als Beamter, und dann wird einem auch noch totale Abstinenz verordnet.

Einmal boshaft zugespitzt: Sollen jetzt alle Verkehrsteilnehmer bei Verkehrskontrollen am Montagmorgen, alle Besucher von Polizei- Dienststellen die Beamten sorgfältig beobachten und bei Verdacht und geröteten Augen Anzeige erstatten? Oder eigens eingestellte Kontrolleure unangemeldet auf den Wachen erscheinen und unsere Beamten auf Auffälligkeiten prüfen? Bei Jagden jedenfalls soll das schon passiert sein.

Auch über die Tatsache, dass jedem Legalwaffenbesitzer nach einer Trunkenheitsfahrt automatisch auch die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit unterstellt wird, kann man geteilter Meinung sein. Man kann das bejahen, mit der Begründung, dass das einen Verlust der persönlichen Steuerungsfähigkeit dokumentiert, der dann prinzipiell auch beim Waffengebrauch zu unterstellen ist. Aber wenn man das tut – muss das dann nicht auch für andere gesellschaftliche Gruppen gelten, die prinzipiell andere gefährden können, z. B. für Ärzte? Für Polizisten? Und dann ein zumindest befristetes Berufsverbot begründen?

Artikel 13 Grundgesetz

Eigentlich der schlagendste Beweis für den vollständigen Kontrollverlust der Verantwortlichen in diesem Zusammenhang ist die Vergewaltigung des Artikels 13 GG. Denn legale Waffenbesitzer müssen jederzeit mit unangemeldeten und anlasslosen Kontrollen durch die zuständigen Behörden rechnen. Verwehrt man den Zugang zur Wohnung, was man gemäß § 13 GG natürlich darf, ist nach dem Verständnis der Behörde eigentlich sofort der Tatbestand der Unzuverlässigkeit gegeben. Dann hat man etwas zu verbergen, und die Maschinerie läuft an. Der Waffenbesitzer hat also die Wahl zwischen Pest und Cholera: Beruft er sich auf das Grundgesetz, verliert er seine Berechtigung und den Jagdschein. Stimmt er der Kontrolle zu, hat er auf ein essentielles Grundrecht verzichtet. So höhlt der Staat findig unsere Verfassung aus. Ganz nebenbei hat der Kontrollierte auch noch die Kosten dieser Kontrollen zu tragen. Das grün- rot regierte Baden- Württemberg tut sich da ganz besonders hervor, auch und speziell im Hinblick auf eine aggressiv – autoritäre Vorgehensweise gegenüber den Waffenbesitzern.

Es geht aber noch weiter: Vor einiger Zeit ist in Deutschland das sogenannte „Nationale Waffenregister“ (NWR) eingeführt worden. 6) Die Idee dahinter: Jede Behörde, vor allem die Polizei, soll jederzeit und sofort, z. B. vor einem Einsatz, auch z. B. wegen eines lauten Streits, nachprüfen können, ob im besagten Haushalt Schusswaffen vorhanden sind. Ist das der Fall, rückt oft genug martialisch ein Sondereinsatzkommando (SEK) an; dokumentiert sind einige gruselig anmutende Einsätze der fast schon berüchtigten Truppe.

Nun ist es so, dass das NWR keineswegs zuverlässig funktioniert, weswegen z. B. Kanada ein dort eingeführtes ähnliches System wieder abgeschafft hat mit der ausdrücklichen Begründung, dass es dem Bürger keinen Deut mehr an Sicherheit gebracht, dafür aber eine überbordende Bürokratie beschert habe. Viel gravierender aber ist, dass natürlich illegale Waffen, deren Bestand selbst von vorsichtigen Kriminologen auf das Zehnfache der legalen Waffen geschätzt wird, dort nicht erfasst sind. Logisch, die sind ja nicht blöde, die Kriminellen. Also gerade  d i e  Waffen, deren Besitzer fast 100 Prozent der Straftaten mit Waffengewalt verüben. 1) Die abstruse Folge: Bei potentiell wirklich gefährlichen Einsätzen (illegale Waffen im Haus) rücken damit „normale“ Streifenpolizisten aus. Weil´s ja qua Aktenlage ungefährlich ist. Das Interessante dabei ist, dass das auch gilt, wenn der Einsatzverursacher schon eine lebenslange Freiheitsstrafe (üblicherweise 15 Jahre) wegen Mordes abgesessen hat. Das wird nämlich aus Datenschutzgründen nicht vermerkt. Gesetzestreue Legalwaffenbesitzer aber müssen grundsätzlich mit dem Besuch des vermummten SEK rechnen, nur weil der Ehestreit einmal lauter wird.

Überspitzt gesagt und natürlich satirisch gemeint: Man hätte es als Sportschütze und Jäger in Deutschland viel einfacher, wenn man sich seine Waffen auf dem Schwarzmarkt besorgte. Das geht völlig unkompliziert z. B. im Rotlichtviertel  jeder deutschen Großstadt. Das ist viel preiswerter und komplett unbürokratisch. Und man genießt weiterhier den vollen Schutz des Grundgesetzes, denn eine Wohnungsdurchsuchung bei Besitzern illegaler Waffen ist nur nach vorheriger richterlicher Genehmigung zulässig. Vor allem: Die Gattin dürfte wissen, wo die Waffen abgestellt sind.

Schießstätten- Verordnung

Ein weiteres Beispiel für die von interessierten Kreisen hochgeputschte Hysterie in Deutschland ist die deutsche Schießstätten- Verordnung. Ich bin neben der Jagd auch Sportschütze, wobei meine Leidenschaft sich auf die jagdlichen Disziplinen beschränkt, also Wurftaubenschießen (Trap und Skeet) und jagdliches Büchsenschießen. Glauben Sie mir, das ist nicht billig. Einmal die Woche sind da regelmäßig zwischen 40,00 und 70,00 € fällig, teilweise auch mehr. Und regelmäßig unterstelle ich dem (privaten) Schießstand- Betreiber, dass er mich ausnimmt wie eine Weihnachtsgans. Unser Verhältnis ist also nicht ganz problemfrei.

Bis er einmal eine Akte vergessen hatte, die von ihm nach der Inspektion eines vom Kreis bestellten Sachverständigen angelegt wurde. Es musste wieder einmal eine neue Verordnungsregel umgesetzt werden. Ich habe da Dinge über auferlegte Änderungen lesen können, die nur zwei Schlüsse zuließen: Entweder war der Sachverständige ganz abgehoben oder es handelt sich bei den Auflagen um reine Schikane. Ich will hier nicht ins Einzelne gehen, aber warum ein Geschossreste- Sammelkasten auf der 100 Meter- Großkaliberbahn, also ein Kasten, in den die Geschossreste fallen, nachdem sie oben in den Fels und die Auffanglamellen eingeschlagen sind, also jede kinetische Energie verloren haben und nur noch herunterfallen, aus 10 Millimeter starkem Stahl zu sein hat, das wird mir niemand plausibel erklären können. Und das ist nur ein Beispiel. Ich gehe seitdem sehr viel entspannter mit dem Betreiber um.

Schützenvereine

Obwohl das nicht unbedingt etwas mit der Jagd zu tun hat: Aufschlussreich ist es auch, mal mit Vorständen von ländlichen Schützenvereinen sprechen. Die werden seit Jahren traktiert von „Sachverständigen“, die von den Aufsichtsbehörden in Marsch gesetzt wurden und die sozusagen carte blanche haben. Egal, was die sich an abstrusen Schikanen ausdenken – es muss umgesetzt werden; eine Überprüfungs- Instanz gibt es nicht, und die Behörden machen es sich, mangels eigener Kompetenz, einfach. Was das Ganze noch grotesker macht: Trotz angestrengter Recherchen habe ich bisher noch keine Qualifikationsbeschreibung oder Zertifizierung finden können, die die Tätigkeit solcher „Sachverständigen“ definieren. Bauingenieure? Physiker? Damit stellt sich die Anschlussfrage: Wer ernennt und erhebt die „Experten“ zu „Sachverständigen“? Auf welcher fachlichen Grundlage? Deren Anzahl dabei noch (mit Absicht?) so niedrig ist, dass sie den vielen angeordneten Prüfungen gar nicht mehr nachkommen können. So was treibt die Preise, so ein Sachverständiger hat m. E. mittlerweile die Lizenz zum Gelddrucken. Wenn man noch dazu eigentlich keinerlei übergeordnete Kontrollinstanz hat, die möglichen Beschwerden der Kontrollierten über die Kontrolleure nachgehen, vor allem über Sinn und Unsinn ihrer Auflagen, kann man sich vorstellen, welche Allmacht jeder einzelne Kontrolleur hat – und oft genug auch auslebt.

Es gibt viel zu tun.

Der Sicherheit jedenfalls, so viel steht fest, der Sicherheit dient das nicht. Es ist mir persönlich nicht ein einziger Todesfall oder eine ernsthafte Verletzung durch Schüsse auf den Schützenvogel bekannt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Denn es häufen sich in letzter Zeit, gerade bei uns im Sauerland, wo noch mit Flintenlaufgeschossen auf den massiven Holzvogel geschossen wird, die Gefährdungen (bisher keine Schadensfälle!) durch zurückprallende Geschosse. Die Munition nämlich wurde auf Forderung der „Sachverständigen“ aus „Sicherheitsgründen“ soweit herunterlaboriert, dass die Geschosse jetzt an den Bohlen im Kugelfang zurückprallen und im Publikum landen. Früher haben sie diese Bretter glatt durchschlagen, deformierten dann im massiven Stahl- Kugelfang und fielen in den Fangkorb. Heute, wie gesagt, prallen sie ab und landen unter den Zuschauern, zumindest in Einzelfällen.

Ich meine, kein einziger Toter oder Verletzter in den vergangenen 20, 30, 50, 100 und mehr Jahren durch das Schützenwesen – aber es wird heftigst und hektisch reguliert und verboten. Dagegen jedes Jahr mit schöner Regelmäßigkeit knapp 1.000 Todesfälle durch Haushaltsunfälle, und kein Mensch findet etwas daran. Es wird Zeit, dass dieses jährliche Massensterben im Haushalt endlich verboten wird, durch ein Privathaushalts- Todesfall- Verhinderungsgesetz zum Beispiel. Alternativ könnte man die Haushaltsvorständ/innen gesetzlich verpflichten, für diese wahrhaft mörderische Tätigkeit Profis einzustellen; man beachte allerdings die Mindestlohn- Regelung. Wer das bezahlt? Na ja, welche Profis könnte man da fragen?

Risiko- Kompetenz und Statistik

Man sieht: Die Dinge sind außer Kontrolle geraten, wie alles, was unter den Einfluss der Ideologie und zwischen die Mahlsteine von Koalitionsverträgen gerät. Und wenn man jetzt hört, dass der Bundesinnenminister de Maiziere allen Ernstes biometrische Schließsysteme für private Waffenschränke fordert, dann fragt man sich: Cui bono? Diese Dinger kosten eine Menge Geld, das natürlich der einzelne Waffenbesitzer zu zahlen hat. Wobei ebenfalls feststeht, dass sie kein einziges Jota mehr an Sicherheit bringen werden. Denn wie soll man null Risiko weiter minimieren? Fest steht aber auch, dass die Hersteller dieser Sicherungssysteme viel Geld in deren Entwicklung gesteckt haben. Und dass sie sich aus guten Gründen schlecht verkaufen. Sie sind nämlich schlicht überflüssig wie ein Kropf. Wenn ein Einbrecher in der Lage ist, ein solides Doppelbartschloss an einem ebenso soliden Stahlschrank zu überwinden, dann lacht er genauso laut über jedes „biometrische System“. Weswegen die Hersteller bereits seit Jahren bei den Parteien in den Vorzimmern sitzen und antichambrieren. Unter lebhafter Beifallbekundung von NABU und BUND. Man fragt sich in diesem Zusammenhang: Welches Interesse können eigentlich gemeinnützige Naturschutzvereine an der noch „sichereren“ Verwahrung von Waffen im Jägerhaushalt haben? Vor allem weiß jeder Insider: Antichambrieren kostet Geld.

Nun gewinnen ja die Grünen für die CDU angesichts der eigenen Stärke zunehmend an Attraktivität als potentielle Mehrheitsbeschaffer; zusätzliche 5 bis 7 % reichen ja nach den neuesten Zahlen für eine Mehrheit, und ein 7 % – Koalitionspartner ist natürlich besser zu dirigieren als einer mit 25 %. Liegt da der Grund für den willfährigen Vorstoß unseres Innenministers? Oder will seine Chefin einfach nur auch die kleinste denkbare Angriffsfläche ausschalten? Honi soit, qui mal y pense.

Das und vieles andere mehr ist dabei nur die logische Weiterführung des seit Jahren betriebenen Wahnsinns, durch Leute, die frei nach Bergengrün tatsächlich „noch meinen, der Welt etwas Gutes zu tun“. Eigentlich werden nur populistische Triebe ausgelebt, dumpfe Sicherheitsbedürfnisse, die geschickt aufgebaut wurden, befriedigt. Es werden, ohne jeden Gewinn an Sicherheit, in unendlichen Dimensionen Gesetze verabschiedet. Niemand blickt überhaupt mehr durch, und man betreibt Nabelschau mit den Wirkungen, während man die Ursachen gar nicht mehr auf dem Schirm hat. Kein Wunder, es gab sie nie.

Der schon weiter oben von mir zitierte Gerd Gigerenzer 2) und viele seiner Fachkollegen fordern in diesem Zusammenhang längst eine Heranführung der Bürger an die Themen „wie lese ich eine Statistik“, „wie ordne ich Risiken realistisch ein“ und, vor allem, „wie schütze ich mich vor den alltäglichen Manipulationen und gezielter Desinformation durch daran nur allzu interessierte Gruppierungen“? 3) Er nennt diese unbedingt wichtige Fähigkeit „Risikokompetenz“ und meint damit, in unserer modernen Kommunikationsgesellschaft und der Überflutung mit Alarm- Meldungen kühlen Kopf bewahren zu können, die alltäglichen Manipulationsversuche, die Verdrehung von Tatsachen, die geschickten Tricksereien mit Statistik durchschauen zu lernen und damit so viele und entsetzlich teure, unproduktive Fehlentwicklungen zu vermeiden. Ich finde, schon seit langem, er hat Recht.

Debatten führen immer dann zu keinem Ergebnis, wenn Ideologie im Spiel ist, wenn regelmäßig schein- ethisch eingefärbte Totschlag- Argumente in die Debatte eingebracht werden, immer dann, wenn man mit Fakten nicht weiterkommt. Ich verweise hier z. B. auf die glatt gesetzwidrigen Aktionen einiger „Tierrechtler“- Gruppen wie PETA, den Tierrechts- „Philosophen“ Kaplan, Menschen also, die bedenkenlos über Leichen gehen, um ihre abstrusen Ziele zu erreichen. Aus dem gleichen Grund ist es auch unmöglich, über Religion zu debattieren. 7)  Ein Ideologe hat es einfach: Wenn er mit Fakten widerlegt wird, verlagert er die Debatte eine höhere Ebene, eben die des Glaubens, der eigenen Überzeugung. Einen Gottesbeweis kann ich nicht führen; aber ich kann fest an Gott glauben. Gefährlich wird es immer dann, wenn dann von allen anderen ultimativ verlangt wird, diesen Glauben zu teilen. Und genau das passiert.

Vollständige Entwaffnung?

So wird unter dem Deckmantel der Sicherheit peu à peu der Bürger entwaffnet. Im Grundgesetz steht davon nichts, aus gutem Grund: Eine der ersten Maßnahmen des Hitler- Regimes (und Stalins, der SED in der DDR, in Nordkorea, beim Kalifat- „Staat“, kurz aller Diktaturen) ist und war das Verbot privaten Waffenbesitzes. Man kann auch sagen, dass der mündige Bürger verboten wurde. In diese Erbfolge wollte die junge Republik nicht eintreten. Wenn nun die Konstrukteure des Grundgesetzes, für meine Begriffe eine der gelungensten Verfassungen der Welt, das so sahen, dann fragt man sich angesichts der schleichenden Vergewaltigung dieses liberalen und folgerichtigen Ansatzes: Aus welchem Grund eigentlich misstraut selbst der kleinste heutige Hinterbänkler im Bundestag, in den Landtagen seinem Wahlbürger so gründlich? Wovor hat er Angst? Dass er für seine Katastrophenpolitik mal über den Haufen geschossen wird? Das erinnert mich fatal an Verhältnisse in der ehemaligen DDR, denn da existierte diese Angst real. Und da war es folgerichtig nur Parteikadern erlaubt, Waffen zu besitzen. Bei den Linken glaube ich also daran, dass sie einfach nur nicht rauskönnen aus ihrem aus alten Zeiten mitgeschleppten Kontrollzwang. Bei den Grünen bzw. den rot- grünen Koalitionen scheint dahinter eher etwas anderes zu stecken. Ein hoher Beamter des NRW- Ministers Remmel, Dr. Martin Woike, wurde 2014 mit folgen Bemerkungen zitiert:

„Wir müssen die landesjagdgesetzlichen Bestimmungen so stark verändern, dass die bisher geübte Bejagung nicht mehr zulässig ist. Außerdem wird und muss ein Flickenteppich entstehen, damit die Bejagung in den bisherigen Jagdrevieren uninteressant wird.“ …..„Die Jäger haben ohnehin keine Lobby mehr. Sie halten sich doch nur noch an ihrer Waffe fest.“

Diese Äußerungen sind zwar vom Dienstherrn Remmel und von Herrn Woike lebhaft und wortreich dementiert worden, aber es hat wohl zu viele honorige Zeugen gegeben, die man einfach nicht zum Schweigen bringen konnte. Jedenfalls sind sie nie klar als unwahr bezeichnet worden, und rechtliche Schritte gegen die Verbreitung wurden auch nie eingeleitet. Ein Umstand, der zu denken gibt. Die damalige Diskussion ist im Sande verlaufen, wie immer in vergleichbaren Situationen in NRW.

Gehen wir doch einfach mal von der Annahme aus, dass dieses ganze Störfeuer gegen die Jagd, zu jeder Gelegenheit, aus nahezu jeder Themenecke heraus, tatsächlich das ist, für das ich es halte, nämlich eine sorgfältig abgestimmte Strategie, um mittel- und langfristig jede gesellschaftliche Gruppe zu eliminieren, die den Grünen, den „Umweltschutz“- Verbänden bei der alleinigen Verfügung über Umwelt und Natur im Wege stehen – dann passen Woikes Worte da perfekt hinein. Erst die Jäger. Jetzt die Waldbauern und Forstleute. Nebenbei die Landwirtschaft. Man ist auf dem besten Wege.

Es findet sich auch immer eine schweigende Mehrheit, die diese Entwicklungen aus Desinteresse geschehen lassen. Und es gibt die beflissenen Untertanen, die das Ganze auch noch pflichteifrig unterstützen. Marie von Ebner- Eschenbach meinte die, als sie sagte: „Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.“ Ich glaube, wir alle kennen diesen typischen Knechtspruch: „Ich habe nichts gegen Kontrollen. Ich habe ja nichts zu verbergen….“

Ach übrigens – glauben Sie nicht, dass damit das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Mit dem Druckmittel „Umweltschutz“ kann man ganz, ganz prima z. B. auch Wirtschaftspolitik betreiben. Ein Feldhamster, ein Juchtenkäfer findet sich immer. Und dann wäre da ja noch die Verbandsklage…….

Kirchveischede, 4. September 2015

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Manfred Nolting

Ein Jagdmensch

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1) Welche abstrusen Blüten diese Schizophrenie hervorbringt, beweist uns die derzeitige Debatte um die Attentate von Paris vom 14. November. Wie man von Amts wegen erfahren konnte, haben Islamisten über Monate, wenn nicht Jahre quer durch Deutschland nach Frankreich einen regelrechten Kurierdienst betrieben, nämlich den seelenruhigen Massentransport von AK 47 samt Munition, vielleicht auch Sprengstoffgürtel von Pierre Cardin für die modebewusste islamistische Dame. Aber wehe, die gleichen „Experten“ kommen Dir drauf, dass Deine Frau weiß, wo der Schlüssel zum Waffenschrank ist. Unzuverlässig mit dem vollen nachfolgenden Programm, soviel ist sicher. Sie könnte es sich ja zur Gewohnheit machen, zum Zeitvertreib Banken auszurauben, wenn Du mal beim Kegeln bist. Oder die Nachbarin flott machen, die sie nicht leiden kann.

2) Gerd Gigerenzer nennt sie in seinem Buch „Risiko – Wie man die richtigen Entscheidungen trifft“, Bertelsmann 2013, „Schock- Risiken“ (dread risks)

3) Ein beliebtes Spiel bei der vorsätzlichen Fakten- Verdreherei: Nehmen wir an, die Probe irgendeines Gewebes ist mit 500 Nanogramm (ng) eines Schadstoffs pro kg Gewicht belastet. Der Leser da draußen hat meist noch nicht einmal eine Ahnung davon, was Nanogramm eigentlich bedeutet. Ein Nanogramm ist ein Milliardstel Gramm oder auch 1 Billionstel Kilogramm (10 -19 KG). Da relativiert sich schon einiges, und der eben genannte Leser sagt sich, mit Recht: Das ist ja gar nichts. Wenn er sich aber über die Größenordnung nicht im Klaren ist, klingt die Zahl 500 (Nanogramm) gewaltig. Es wird aber noch perfider: Nehmen wir an, eine Gewebeprobe ist mit sagen wir 50 ng eines Schadstoffs belastet, verschwindend gering also. In Zahlen ausgedrückt sind das 0,000 000 000 005 kg oder 0,000 000 005 g. Der Leser fragt: Was soll das? Das ist doch nichts!! Nun fällt dem Alarmisten nach einem Jahr eine andere Probe in die Hand, die mit 100 ng belastet ist. Also 0,000 000 000 01 kg oder 0,000 000 01 g. Auch das würde keinen Leser vom Stuhl hauen, im Gegenteil, das würde eher beruhigend wirken. Der versierte Alarmist weiß das natürlich. Stattdessen schreibt er einfach: „Die Belastung hat sich innerhalb eines Jahres verdoppelt“ oder „ist um 100 % gestiegen“. Das macht Stress, vor allem bringt es viel Zustimmung per Leserbrief. So wird im Übrigen sehr gern mit Sterblichkeits- Statistiken getrickst. Beispiel: Bei Studien zu Krebserkrankungen bzw. der Werbung für Vorsorgeuntersuchungen stellt sich heraus, dass bei bestimmten Krebsarten die Sterblichkeit bei 5 Personen pro Hunderttausend liegt. Bei der Gruppe, die nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen ist, liegt sie aber bei 6 Personen pro Hunderttausend. Dann weiß jeder Statistiker, dass das im üblichen statistischen „Unschärfebereich“ liegt. Der Alarmist weiß das auch. Die Tatsachen laufen aber seinen Interessen entgegen, so gut wie immer wirtschaftlichen. Was tun? Was die Verdreher immer tun: Es werden nicht diese absoluten Zahlen ( 5 bzw. 6  pro Hunderttausend) genannt, der Hinweis auf die statistische Unschärfe unterlassen: Nein, es wird ganz gezielt (und mathematisch ja nicht zu beanstanden) erklärt, dass „die Sterblichkeit um 20 % steigt, wenn man nicht zu den (teuren) Vorsorgeuntersuchungen geht.“

(Interessante und wirklich lesenswerte Lektüre zu diesen Themen: Prof. Dr. Walter Krämer, „So lügt man mit Statistik“, Piper 2012; Prof. Dr. Gerd Gigerenzer, „Risiko – Wie man die richtigen Entscheidungen trifft“, Bertelsmann 2013; Bauer / Gigerenzer / Krämer, „Warum dick nicht doof macht und Genmais nicht tötet“. Campus- Verlag, 2014.)

4) „Die reine, einfache Behauptung ohne Begründung und jeden Beweis ist ein sicheres Mittel, um der Massenseele eine Idee einzuflößen. Je bestimmter eine Behauptung, je freier sie von Beweisen und Belegen ist, desto mehr Ehrfurcht erweckt sie. ……. Die Behauptung hat aber nur dann wirklichen Einfluss, wenn sie ständig wiederholt wird, und zwar möglichst mit denselben Ausdrücken. Napoleon sagte, es gebe nur eine einzige ernsthafte Redefigur: die Wiederholung. Das Wiederholte befestigt sich so sehr in den Köpfen, dass es schließlich als eine bewiesene Wahrheit angenommen wird.“

  • Gustave LeBon, „Psychologie der Massen“, deutsch von Rudolf Eisler (Digitalisat der 2. Auflage, Leipzig 1912), Kröner, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-520-71101-4

5) Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. BVerwG 6 C 30.13).

6) Zum 1. Januar 2013 nahm das Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde das Nationale Waffenregister (NWR) in Betrieb. Über das NWR werden alle wesentlichen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem Besitz zeitnah und aktuell bereitgestellt.“ (http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/NationalesWaffenregister/nationaleswaffenregister-node.html)

7) Hubert Schleichert seziert diese Vorgehensweise sehr anschaulich in seinem Buch „Wie man mit Fundamentalisten diskutiert, ohne den Verstand zu verlieren“, Verlag C. H. Beck, 1997.

Der Beitrag wurde in leicht geänderter Form auch im Print- Medium II / 2015 des Magazins NovoArgumente veröffentlicht. Die online- Version von NovoArgumente: http://www.novo-argumente.com/. Der Beitrag auf der Seite: https://www.novo-argumente.com/artikel/die_jaeger_im_visier 

3 Kommentare
  1. Jan
    Jan sagte:

    Ich bin kein Lese-Mensch. Alles, was mehr als 5% Text pro Seite hat, fällt mir schwer. Ausnahmen: Fachliteratur (Medizin, Handwerk, Waffen), Comics UND Dein „Offener Brief“ !
    Ich bin gefesselt von Deinen Erklärungen zur Manipulation, Statistikbewertung, der Blei-Debatte, die Ideen zur 0% Alkohol-Aussage im Zusammenhang mit Staatsbediensteten und der allmähligen Entwaffnung des mündigen, gesetzestreuen Bürgers.
    Vor 30 Jahren sind wir als 16-jährige Kinder, zusammen mit unserem Dorf-Scherriff, mit geschultertem Luftgewehr, unter den Augen der Nachbarn, auf den Acker gelaufen und haben dort auf Dosen geballert (auch ER). In früheren Jahren sind wir, mit teilweise echt aussehenden Kinder-Waffen (8-Schuss Ring oder 100-Schuss Papierrolle) durch’s Dorf gelaufen und haben uns gejagt. Vor 2 Jahren fuhren 2 Polizeiwagen (4 Beamte) bei mir zu Hause vor, weil ein besorgter Bürger gesehen hatte, dass ich im hinteren Garten (40m von der Straße entfernt) mit meiner Waffe hantierte (CO2-AirSoft-Pistole). Ja – die Zeiten haben sich geändert.
    Meine ersten Kleinkaliber- Lang- und Kurzwaffen habe ich noch in der Stofftasche (ohne Schloss) zum Schießstand getragen. Meistens alle vier zusammen. Die Munition hatte ich praktischerweise in der gleichen Tasche. Fast jeder hatte das damals so gemacht. Das ist heute undenkbar.
    Als ich vor ca. 10 Jahren nach NRW gezogen bin, war der erste Staatsakt nach meiner Anmeldung, ein Besuch der Ordnungshüter (2 Polizisten), um sicherzustellen, dass meine Waffen sicher gelagert sind. Die waren aber noch am vorherigen Wohnort. Erst nachdem ich beide Tresorschlüssel vorweisen konnte (hatte ich dabei), ließen sie von ihrer Androhung ab, mir alles wegzunehmen. Eine „Prüf-Gebühr“ musste ich aber nicht zahlen.
    Ich möchte keine amerikanischen Waffenrechte in Deutschland, aber in der Schweiz haben die Behörden großes Vertrauen in die Mitbürger. Nach einer Überprüfung kann jeder eine Waffe kaufen.
    Eine Hypothese: Wenn in Deutschland jährlich Ø20 Menschen durch meist illegale Schusswaffen getötet werden und man dies als Grundlage nimmt, den privaten Waffenbesitz zu verbieten, müsste man dann nicht auch den Privatbesitz von PKw’s verbieten ? Dadurch kommen doch viel mehr Menschen ums Leben. Und, wie Du schon sagst, sind die Toten hauptsächlich auf illegale Waffen begründet.
    Noch eine Hypothese (ähnlich der Deinen): Der Unterschied der Toten pro 1000 Bürger zwischen USA und der Schweiz liegt, so glaube ich, an der Zufriedenheit der Bürger. Ein zufriedener Bürger läuft m.E. nicht amok.

    PS:
    Du scheinst ein gebildeter Mensch zu sein, also kein Privat-Lobbyist, der seine Waffen nur des reinen Protzens wegen haben will. Du hast einen angenehmen Schreib-Stil, untermauerst Deine Aussagen durch Nachweise und hast eine gute Wortwahl. Jeder sollte Deine Aussagen lesen, damit die Menschen auch einmal diese Sicht der Dinge kennenlernt. Mir fehlt allerdings eine deutlichere darstellung des Jägers als Naturschützer. Oft berichten die Medien über Jäger, dass sie jagen, nur um das Wild totzuschiessen. Die Bestandsregulierung, Baum-Verbiss oder Natur-Aufzeichnungen über Bestand und Vorkommen, werden meist nicht erwähnt.

    So – genug geschrieben – Ich danke Dir für Deine fesselnden Zeilen. Es kommentierte ein Sportschütze, dessen Schützenverein wegen immer neuen Auflagen inzwischen geschlossen wurde.

    Jan (geb. 1969 in Flensburg)

    Antworten
  2. Manfred Nolting
    Manfred Nolting sagte:

    Danke, Jan. Deinen Hinweis, den Naturschützer im Jäger mal ein bisschen deutlicher herauszustellen, nehme ich hiermit auf. Ich hatte gedacht, das hätte ich zur Genüge getan, aber man sieht ja die Dinge meist nur durch die eigene Brille, und durch die ist der Jäger Naturschützer. Das geht gar nicht anders und scheint mir so selbstverständlich, dass ich wohl zuviel voraussetze. Ich arbeite dran!

    Freundliche Grüße und Weidmannsheil,

    Manfred Nolting
    Ein Jagdmensch

    Antworten

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